Zugmaschinen-Versicherung



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Ebenso wie beim Automobil gibt es ebenfalls für Zugmaschinen eine Zugmaschinen-Versicherung. Des Weiteren kann man die Teilkasko oder eine Vollkasko für eine Zugmaschine abschließen. Dazu haben Sie eine Auswahl zwischen einer Eigenbeteiligung oder einem Vertrag ohne Selbstbeteiligung in bestimmter Höhe. Die Kasko-Versicherung sichert Verlust am kostenintensiven Fahrzeug ab. Zusätzlich können Unternehmer die Insassenversicherung, die unterschiedliche Fahrzeugführer beschützt, abschließen.
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Zugmaschinenversicherungsvergleich

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Die Kfz-Haftpflicht- und die Kaskoversicherung

Die Pkw-Haftpflicht unterscheidet dazu nach den Kfz-Typklassen. Innerhalb der Kfz-Haftpflichtversicherung für die Zugmaschinen Versicherung berechnet man dann die eigene Gebühr nach der Leistungsfähigkeit. Die Zugmaschinenversicherungen separieren zwischen Werkverkehr und Güterverkehr. In Abhängigkeit von einer solchen Verteilung ermittelt man dann die WKZ, auch Wagniskennziffer genannt. Beim Werksverkehr befördert übrigens eine solche Zugmaschine Güter für innerbetriebliche Zwecke. Speditionsunternehmen befördern Waren für Andere. Dies versteht man unter Güterverkehr.

Des Weiteren unterscheidet man dazu noch zwischen einer Zugmaschine im Nahverkehr und im Fernverkehr. Unter Nahverkehr verstehen die meisten versichernden Gesellschaften einen Umkreis von 50 km rund um den Firmensitz. Andere Versicherer akzeptieren andererseits eine gelegentliche Nutzung des Laster auch im Fernverkehr.

Die Teilkaskoversicherung zahlt bei:

  • Glasbruch
  • Wildschäden

Die Vollkasko bezieht sich zusätzlich auf Schadensfälle am eigenen Laster, auch wenn ein Fahrer die Schuld am Unfall hat.


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