Lkw-Versicherung als wichtige Versicherung
Die Lkw-Versicherung, gemeint ist damit die Haftpflicht, ist in der Bundesrepublik und zahlreichen anderen Ländern der Erde eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Pflichtversicherung.
Der Bereich der Lkw-Versicherung besteht dessen ungeachtet nicht nur aus jener gesetzlichen Haftpflicht, sondern aus einer ganzen Palette an Versicherungen. Die Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge ist unterdies jedoch jener Bereich, der sich am intensivsten mit der Abdeckung von berechtigten Schadensersatzansprüchen Anderer befasst. Unberechtigte Ansprüche demgegenüber müssen von der Kraftfahrzeugversicherung oder auch Lkw-Versicherung abgewehrt werden – was eine sonstige wichtige Aufgabe dieser Versicherung ist.
Die Kasko-Versicherung ist eine zusätzliche Lkw-Versicherung im Bereich der Fahrzeugversicherungen und wird in zwei Bereiche unterteilt. Bei dieser Kfz-Teilkaskoversicherung handelt es sich um eine zusätzliche Versicherung, die Abwicklung von Schäden am eigenen Vehikel übernimmt. Jedoch betrifft dies nur bestimmte Schadensfälle, die vorweg vereinbart werden. Dazu können bspw. Schäden aus Diebstahl, Brand, Sturm, Überschwemmung oder Hagel gehören. Auch Unfälle mit Haarwild werden oft in den Leistungsbereich der Kfz-Teilkaskoversicherung mit aufgenommen.
Bei der Kfz-Vollkasko hingegen handelt es sich um eine noch umfangreichere Versicherung. Sie deckt zusätzlich zu den Verantwortungsbereichen der Teilkasko auch noch andere Schäden ab. Dabei geht es in erster Linie auch um Schäden, die der Versicherte selber verursacht hat. Gleichermaßen Vandalismus würde in den Verantwortungsbereich einer Vollkaskoversicherung fallen.
Die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung oder auch Lkw-Versicherung, also die Haftpflichtversicherung – ein Muss, um sein Kraftfahrzeug im öffentlichen Autoverkehr fahren zu dürfen
Wer sein Fahrzeug trotz gesetzlichen Vorgaben ohne eine Haftpflicht fährt und einen Schaden verursacht, haftet mit seinem gesamten Kapital. Das gilt für alle verursachten Schäden und somit auch für Personenschäden. Zusätzlich muss man beileibe auch mit einer Strafmaßnahme für die fehlende Haftpflicht für Kraftfahrzeuge rechnen. Im schlechtesten Falle kann dies zu einer Bewährung- bzw. Gefängnisstrafe führen und die eigene finanzielle Existenz ruinieren. Keinesfalls darf man den Abschluss einer Haftpflichtversicherung versäumen.
Weitere Versicherungen aus dem Bereich der Lkw-Versicherung
Wer unbedingt sicher gehen möchte, kann ferner zur gesetzlichen Haftpflicht für Kraftfahrzeuge auch noch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen. Ob sich eine Teil- und/oder Vollkaskoversicherung für Ihr Gefährt auszahlt oder nicht, hängt von mehreren Faktoren ab. Zumeist sollten diese Fahrzeugversicherungen jedoch nur bei sehr neuwertigen oder sehr teuren Kraftfahrzeugen abgeschlossen werden. Auf diese Weise kann sich der Abschluss der Vollkaskoversicherung z. B. in manchen Fällen wirklich rechnen. Für den Fall, dass es sich zum Beispiel zu einem selbstverschuldeten Unglück oder einem Raub kommt, wird der Neuwert des Fahrzeugs (sofern nicht älter als 18 Monate) oder der Wert zum Zeitpunkt des Schadens ersetzt.
Lkw-Versicherungen treten erst nach der Klärung der Schuldfrage ein!
Die Haftpflichtversicherung ist für alle Schäden verantwortlich, die der Versicherungsnehmer im Straßenverkehr verschuldet.
Hierbei kann es sich nur um Blechschäden, aber auch durchaus einmal um Schmerzensgeld oder die Unkosten für eine Krankenhausbehandlung. Die Lkw-Versicherung zahlt nach Abklärung der Schuldfrage eine entsprechende Reparation. Diese hängt vom Grad des verschuldeten Schadens ab. Wird jedoch zum Beispiel ein Unfall verursacht, bei dem der vermeintlich unschuldige Unfallgegner nicht angeschnallt war, trifft Sie als Versicherungsnehmer nicht die alleinige Schuld am entstandenen Schaden. Der Unfallgegner muss einen Teil des Schaden selbst bezahlen und die Haftpflicht tritt nur zu einem Teil ein. Hat der Unfallgegner selbst eine Kfz-Kasko, kann man einen Teil der Unkosten von dieser Versicherung verlangen.
Eine Leistungsobergrenze gibt es bei Fahrzeughaftpflichtversicherungen im Grunde nicht. Der Gesetzgeber sieht jedoch eine Deckung von maximal 50 Millionen Euro bei Schäden am Vermögen und eine Oberste Grenze von 7,5 Millionen EUR bei Personenschäden (pro Person) vor.
Die Schadenshöhe wird von einem Sachverständigen festgestellt, den die Versicherung betraut. Bei einem verschuldeten Unfall hat ausschließlich der Gegner die Möglichkeit, einen Gutachter zu beauftragen.
Die Höhe der Leistungen richten sich bei vielen Fahrzeugversicherungen nach dem ausgewählten Versicherungstarif. Der Versicherte jedoch, bezahlt je nach der Anzahl der unfallfreien Jahre, der Typenklasseneinstufung und anderen Merkmalen. Im Besonderen bei der Haftpflicht für KFZ, aber auch bei der Vollkasko bezahlt der Versicherte einen relativ niedrigen Tarif. Dennoch muss er im Schadensfall keinerlei Begrenzungen in der Höhe der Leistungen befürchten.
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