Kfz-Vollkaskoversicherung



Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt nicht alle Kosten, die Sie durch einen Unfall verursachen. Insbesondere Kosten, die für eigene Schäden entstehen, deckt die Versicherung ab. Daher empfiehlt sich eine zusätzliche Absicherung, mit welcher die eigenen finanziellen Risiken gedeckt sind, beispielsweise eine Fahrzeugversicherung, wie die Kfz-Vollkaskoversicherung.

Leistungen der Kfz-Vollkaskoversicherung

KFZ-VollkaskoversicherungDie Kfz-Vollkaskoversicherung leistet im Falle eines Unfalles. Selbst wenn der Versicherungsnehmer die Schuld am Unfall trägt, übernimmt der Versicherer die Kosten für eigene Schäden. Ferner leistet die Kfz-Vollkasko im Falle von Vandalismus, bei Brand oder Explosionen sowie bei Diebstahl, Raub und Einbruch. Weitere Leistungen sind bei Schäden durch äußere Einwirkungen, etwa Hagel, Überschwemmung, Blitz oder Sturm und bei Zusammenstößen mit Haarwild möglich. Auch Glasbruchschäden, Kabelschäden oder Schäden durch Marderbisse deckt die Kfz-Vollkaskoversicherung ab.

Für wen empfiehlt sich die Kfz-Vollkasko?

Da es sich bei diesen Fahrzeugversicherungen um keine gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen handelt, können Versicherungsnehmer frei entscheiden, ob ein Abschluss sinnvoll ist oder nicht. Aufgrund des hohen Leistungsumfanges ist allerdings mit höheren Kosten, als beispielsweise bei der Teilkaskoversicherung zu rechnen.

Die Teilkaskoversicherung beinhaltet jedoch nur einen Bruchteil der Leistungen der Vollkaskoversicherung. Daher kann man grundsätzlich sagen, dass Inhaber eines Neuwagens keinesfalls auf die Kfz-Vollkaskoversicherung verzichten sollten. Dahingegen genügt für Inhaber eines Gebrauchtwagens der Leistungsumfang einer Kfz-Teilkaskoversicherung.

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