Kfz-Versicherung



Anonym die Kfz-Versicherung berechnen

KFZ Versicherung
Mit wenigen Angaben zum Auto vergleicht der Tarifrechner die Kfz-Versicherung ganz nach Ihren persönlichen Wünschen und Vorgaben.

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Der Kfz-Versicherungsvergleich ermöglicht einen schnellen Übersicht über Preis und Leistungen und das damit verbundene mögliche Sparpotenzial. Sie haben dadurch die Gelegenheit, die Kfz-Versicherung abzuschließen. Bestimmen Sie jetzt für sich eine günstige Kfz-Versicherung und sparen Sie am Beitrag und nicht an den Versicherungsleistungen.

Zur Kfz-Versicherung gehört beispielsweise eine Haftpflichtversicherung und eine nicht zwingend benötigten Kasko-Versicherungen. Zudem können Sie noch folgende Versicherungen in den Kfz-Versicherungsvergleich mit einfließen lassen:

  • die Verkehrsrechtsschutzversicherung
  • den Schutzbrief
  • die Insassenunfallversicherung

Die Pkw-Haftpflicht:

  • schützte nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter
  • deckt Schadensersatzansprüche ab

Die Kraftfahrzeughaftpflicht sichert folgende Schadensfälle ab!

  • Vermögensschäden
  • Schmerzensgeld u. ä
  • Sachschäden wie Reparaturen an anderen Fahrzeugen oder Objekten

KFZ-VersicherungSchadensfälle am eigenen Vehikel und der Fahrer sind beispielsweise nicht mitversichert.

Üblicherweise tritt der Geschädigte im Schadensfall an die Autohaftpflicht des Unfallgegners heran. Durch einen Tausch dieser Versicherungsdaten wird eine Regulierung hierdurch über die Kfz Haftpflicht des Unfallgegners angestoßen.

Die Versicherungsbeiträge der Pkw-Versicherung berechnen sich entsprechend einer Zusammenstellung von Merkmalen. Hohe Bedeutung besitzen unter anderem:

  • der nächtliche Abstellplatz
  • das Alter des Automobils bei der Zulassung
  • die Regionalklasse
  • der Fahrerkreis
  • spezielle Berufsgruppeneinstufungen

Die Gebühr der Kfz-Haftpflichtversicherung berücksichtigt den zudem Sf-Rabatt. So kann sich die Versicherungsprämie beispielsweise bestenfalls um bis zu 75 Prozent vermindern. Treten des Öfteren Schadensfälle ein, kann dementsprechend ein Preiszuschlag eingefordert werden. Aufgrund dessen sollte ein PKW auf den Angehörigen zugelassen werden, mit dem höchsten Sf-Rabatt.

Die gesetzlichen Deckungssummen betragen:

  • 50.000 Euro für Vermögensschäden
  • 7,5 Millionen Euro für Personenschäden

Überschreitet die Schadenshöhe des Schadens zudem die Summen zur Deckung der Kfz-Versicherung, so haftet ein Verursacher für zusätzlich anfallenden Betrag.


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