Kfz-Haftpflichtversicherung



Die Kfz-Haftpflichtversicherung gehört zu den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen und muss von allen Fahrzeuginhabern abgeschlossen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Inhaber des Fahrzeuges auch tatsächlich der Fahrer ist. Sofern keine Haftpflichtversicherung für das KFZ vorgewiesen werden kann, drohen erhebliche Bußgelder aufgrund einer Ordnungswidrigkeit sowie die Stilllegung des Fahrzeuges. Sofern ein KFZ bereits stillgelegt ist, ist keine Kfz-Haftpflicht notwendig.

Notwendigkeit einer Kfz-Haftpflichtversicherung

Kfz-HaftpflichtversicherungMittlerweile gibt es zahlreiche Versicherungsgesellschaften, die eine Kfz-Haftpflichtversicherung zur Verfügung stellen. In der Regel beinhalten alle Versicherungen die gleichen Leistungen, jedoch zu einem anderen Umfang und zu anderen Versicherungsprämien. Wichtigste Leistung einer Kfz-Haftpflicht ist die Übernahme von Kosten aufgrund eines Unfalles, wobei der Versicherungsnehmer die Schuld am Unfallgeschehen tragen muss, damit der Versicherungsschutz greift. Im Leistungsfall deckt die Kfz-Haftpflicht Schadenkosten der Unfallopfer ab. Darunter fallen Kosten für Reparaturen und Neuanschaffungen ebenso wie Kosten für Personenschäden. Damit Sie einen möglichst umfangreichen Schutz über die Haftpflicht genießen können, müssen Sie stets auf die Deckungssumme achten, welche sehr hoch ausfallen sollte.

Kfz-Haftpflichtversicherung sinnvoll ergänzen

Da die Kfz-Haftpflichtversicherung im Versicherungsfall ausschließlich die Kosten der Gegner übernimmt, müssen Sie die Kosten für eigene Unfallschäden selber tragen. Vor allem für Neuwagen empfiehlt sich deshalb eine zusätzliche Absicherung, etwa über die Teil-/Voll-Kaskoversicherung.

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