Selbstbeteiligung



Selbstbeteiligung

Anders als bei der Kfz-Haftpflicht handelt es sich sowohl bei der Voll- als auch Kfz-Teilkaskoversicherung um eine freiwillige Zusatzversicherung. In Bezug auf die vom Versicherten zu tragende Selbstbeteiligung gibt es aber keine Unterschiede. Bei allen drei Absicherungen erfüllt die Selbstbeteiligung ein und denselben Zweck. Dieser besteht darin, den Versicherungsbeitrag für den Kfz-Halter möglichst niedrig zu halten. Die Übernahme eines Teils des Risikos honoriert das versichernde Unternehmen mit einer Reduzierung des Beitrags.

Eine Selbstbeteiligung in der Kfz-Versicherung senkt die Beiträge

Selbstbeteiligung Kfz-VersicherungJeder Versicherungsnehmer sollte sich im Vorfeld ganz genau darüber im Klaren sein, ob der von ihm übernommene Betrag für die Selbstbeteiligung in einem gesunden Verhältnis zu den Einsparungen beim Beitrag steht. Die meisten Beschädigungen an Fahrzeugen sind Bagatellsachen, bei denen in der Regel immer ein Selbstbehalt vom Versicherungsnehmer zu zahlen ist. Die Schäden werden immer unabhängig voneinander betrachtet. Es besteht also nicht die Möglichkeit des Aufsummierens, wodurch die Versicherung oft nicht haften muss.

Zur Auswahl der richtigen Kfz-Versicherung mit der passenden Selbstbeteiligung sollte auf jeden Fall immer das Internet als Informationsquelle und zum Vergleich der verschiedenen Angebote am Markt herangezogen werden. Oftmals wird die Kfz-Versicherung mit identischen Leistungen zu günstigeren Tarifen oder mit großen Unterschieden bei der SB angeboten. Bei der Vielzahl der Angebote können die Verbraucher einfach nicht mehr allein durchblicken.

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