Geltungsbereich



Geltungsbereich

Als Geltungsbereich bezeichnet man den geografischen Bereich, innerhalb diesem die Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherung geltend gemacht werden kann. In der Regel deckt der Geltungsbereich deutscher Versicherer das gesamte europäische Gebiet ab. Damit sind alle EU-Mitgliedsstaaten sowie alle Anrainer-Staaten wie etwa Norwegen oder die Schweiz. Möchte man den Geltungsbereich beispielsweise ausweiten, ist dies meist durch eine geringe Prämienerhöhung möglich.

GeltungsbereichWelche Länder im Geltungsbereich der jeweiligen Kfz-Versicherung inkludiert sind, ist auf der internationalen Versicherungskarte, der IVK, angeführt. Die internationale Versicherungskarte ist übrigens auch unter dem Begriff „Grüne Karte“ bekannt. Und man händigt diese bei Abschluss einer Versicherung an den Versicherungsnehmer aus. Alle Länder, die im Bereich der Versicherungsleistungen enthalten sind, sind auf der Karte nicht durchgestrichen. Plant man eine Fahrt ins Ausland, sollte die Grüne Karte immer mitgeführt werden. Sie bescheinigt, dass der Versicherer bis zur vorgeschriebenen Mindestdeckung des jeweiligen Landes für Schäden haftet. Übersteigt die dortige gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung die maximale Deckungssumme der Versicherung, kommt letzteres zum Tragen.

Die Besonderheit: die Mallorca Police

Eine spezielle Leistungsvereinbarung zur Erweiterung des Geltungsbereichs stellt beispielsweise die Mallorca Police dar. Hierbei handelt es sich um ein Leistungspaket, welches Sie gegen Aufzahlung in Anspruch nehmen können. Und dann auch Schäden mit einem Mietwagen abdeckt. Ist man also im Ausland mit einem Mietfahrzeug unterwegs, deckt er Versicherer Schäden in derselben Höhe, als hätten Sie diese mit dem eigenen Fahrzeug verursacht.


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