LKW-Versicherung bis 3,5t



Zur LKW-Versicherung bis 3,5t gehört eine Kraftfahrzeughaftpflicht und eine optionale Kaskoversicherung. Außerdem gibt es:

  • die Insassenunfallversicherung
  • die Verkehrsrechtsschutzversicherung
  • den Schutzbrief

LKW-Versicherung bis 3,5t Vergleich

Die Kraftfahrzeughaftpflicht in der LKW-Versicherung

LKW-Versicherung bis 3,5t Haftpflicht:

  • ist eine Pflichtversicherung
  • schützte nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter
  • schützt vor den finanziellen Folgen eines Unfall
  • deckt Schadensersatzansprüche ab

Durch die Kfz Haftpflichtversicherung werden nachfolgende Schadensfälle gedeckt:

  • Sachschäden wie Reparaturen an anderen Fahrzeugen oder Objekten
  • Personenschäden wie Heilungskosten oder Renten
  • Schmerzensgeld u. ä

Reparaturen am eigenen Vehikel, sowie der Fahrer sind keineswegs mit abgedeckt.

Typischerweise tritt der Geschädigte im Schadensfall an die Pkw Haftpflichtversicherung des Unfallgegners heran. Durch den Austausch dieser Versicherungsdaten an der Unfallstelle wird die Regulierung über die LKW-Versicherung bis 3,5t Kfz-Haftpflicht des Unfallgegners angestoßen.

Die Versicherungsbeiträge der einzelnen Versicherer rechnen sich entsprechend einer Unzahl von Merkmalen. Große Bedeutung besitzen außerdem:

  • der Fahrerkreis
  • der nächtliche Abstellplatz
  • die Deckungssumme
  • die Typklassen

Die Prämie der Haftpflicht berücksichtigt den Schadenfreiheitsrabatt. Auf diese Weise kann sich die Prämie optimalerweise um etwa 75 Prozent reduzieren. Treten zunehmend Schadensfälle ein, kann dann ein Prämienzuschlag gefordert werden. Deshalb sollte ein Automobil auf den Angehörigen zugelassen werden mit dem höchsten Sf-Rabatt.

Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen betragen:

  • 1 Million Euro für Sachschäden
  • 50.000 Euro für Vermögensschäden

Überschreitet die Schadenshöhe des entstandenen Schadens beispielsweise die Max. Deckungssummen, so haftet dann der Schadenverursacher für die Differenz.

Fahrzeugversicherung in der LKW-Versicherung bis 3,5t

Die Kasko deckt beispielsweise Schadensfälle am Fahrzeug des Versicherungsnehmers ab. Auf diese Weise bietet dann die Kasko einen optionalen Schutz zur Pkw-Haftpflichtversicherung. Die Kasko ist deshalb eine nicht zwingend erforderliche Absicherung und haftet bei:

  • Demolierung
  • Beschädigung

Bei den Kaskoversicherungen differenziert man die Vollkaskoversicherung und die Teilkaskoversicherung auch in der LKW-Versicherung bis 3,5t.

Eine Vollkasko

In der Regel ist in der Vollkaskoversicherung übrigens die Teilkaskoversicherung einbezogen. Somit erweitert sich durch eine Vollkaskoversicherung der durch die Teilkaskoversicherung gedeckte Unfallschaden um die nachfolgenden Fälle:

  • eigene Kraftfahrzeugschäden bei selbst verschuldeten Unfällen
  • Vandalismus

LKW-Versicherung bis 3,5tU. a. kann sich ein vorhandene Schadenfreiheitsrabatt nicht zuletzt auch auf die enthaltene Teilkasko-Versicherung auswirken. Einen Schaden aus dem Teilbereich einer Teilkasko führen dann gleichfalls nicht zu einer Rückstufung des Sf-Rabattes. Zur Errechnung einer Höhe der Versicherungsprämie werden dann der Sf-Rabatt, die Höhe der Selbstbeteiligung, die Typen- und die Regionalklasse des Fahrzeuges herangezogen. In keiner Weise mitinbegriffen in der Vollkasko sind übrigens nachfolgende Unfallschäden am Auto:

  • Autorennen
  • Kernenergie
  • vorsätzliche Beschädigung
  • Erdbeben, Krieg, Eingriff der Staatsgewalt oder Menschenmassen

Die Teilkasko

Eine Teilkaskoversicherung sichert übrigens insgesamt folgende Unfallschäden am eigenen Kraftfahrzeug ab:

  • verschmorte Kabel
  • Brand und Explosion
  • Marderbiss
  • Hagel, Blitzschlag, Sturm, Überschwemmung und andere Naturgewalten
  • Wildschaden durch Haarwild nach dem BJagdG
  • Diebstahl und Raub

Dabei gibt es vielfältige Modifizierungen bei Versichernden Gesellschaften. Bei den Kaskoversicherungen richtet sich die Prämienhöhe dann meist nach der Typen- und der Regionalklasse des Autos. Zusätzlich können dazu die folgenden Faktoren eine Rolle spielen:

  • das Alter des Versicherten
  • das Alter des Fahrzeugs

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