Lkw-Haftpflichtversicherung



Die Lkw-Haftpflichtversicherung ist in der Bundesrepublik Deutschland und zahlreichen anderen Ländern der Erde eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Versicherung.

Der Bereich der Fahrzeugversicherungen besteht dessen ungeachtet nicht nur aus jener gesetzlichen Lkw-Haftpflichtversicherung, stattdessen aus einer großen Palette an Versicherungen. Die Lkw-Haftpflichtversicherung ist dabei jedoch jener Bereich, der sich am intensivsten mit der Absicherung von berechtigten Schadensersatzansprüchen Dritter befasst. Unberechtigte Ansprüche demgegenüber müssen von der Lkw-Haftpflichtversicherung abgewehrt werden – was eine sonstige wichtige Verpflichtung dieser Versicherungsart ist.

Lkw-HaftpflichtversicherungDie Lkw-Kaskoversicherung ist eine Zusatzversicherung im Bereich der Lkw-Versicherungen und wird in zwei Bereiche unterteilt. Bei einer Lkw-Teilkasko-Versicherung handelt es sich um eine Zusatzversicherung, die Abwicklung von Schäden am eigenen Gefährt übernimmt. Sehr wohl betrifft dies nur bestimmte Schadensfälle, die vorab vereinbart werden. Dazu können etwa Schäden aus Überschwemmung, Hagel, Diebstahl, Sturm oder Brand gehören. Auch Unfälle mit Haarwild werden oft in den Leistungsbereich der Lkw-Teilkasko-Versicherung mit aufgenommen.
Bei der Vollkaskoversicherung hingegen handelt es sich um eine noch umfangreichere Fahrzeugversicherung. Sie deckt zusätzlich zu den Verantwortungsbereichen der Lkw-Teilkasko-Versicherung auch noch andere Schäden ab. In diesem Zusammenhang geht es in erster Linie auch um Schäden, die der Versicherte selbst verursacht hat. Auch Vandalismus würde in den Verantwortungsbereich einer Lkw-Vollkasko fallen.

Die gesetzliche Lkw-Haftpflichtversicherung – ein Muss, um einen LKW im öffentlichen Straßenverkehr führen zu dürfen

Wer seinen LKW trotz gesetzlichen Vorgaben ohne eine Lkw-Haftpflichtversicherung fährt und einen Schaden verursacht, haftet mit seinem gesamten Geldmittel. Dies gilt für alle verursachten Schäden und damit auch für Personenschäden. Im Übrigen muss man logischerweise auch mit einer Strafe für die nicht vorhandene Lkw-Haftpflichtversicherung rechnen. Im schlechtesten Falle kann das zu einer Bewährung- bzw. Gefängnisstrafe führen, zudem die eigene finanzielle Existenz ruinieren. Eine Lkw-Haftpflichtversicherung abzuschließen, ist also keinesfalls zu verabsäumen.

Die Lkw-Haftpflicht tritt erst nach der Klärung der Schuldfrage ein

Die Lkw-Haftpflichtversicherung ist für all jene Schäden verantwortlich, die der Versicherte im Straßenverkehr verschuldet.

Hier kann es sich nur um Blechschäden, allerdings auch durchaus einmal um Schmerzensgeld oder die Kosten für eine Krankenhausbehandlung. Die Lkw-Haftpflicht bezahlt nach Abklärung der Schuldfrage eine entsprechende Reparation. Diese hängt vom festgestellten Grad des verschuldeten Schadens ab. Wird jedoch z. B. ein Unfall verschuldet, bei dem der vermeintlich unschuldige Unfallgegner nicht angegurtet war, trifft Sie als Versicherungsnehmer nicht die alleinige Schuld am entstandenen Schaden. Der Unfallgegner muss einen Teil des Schaden selbst bezahlen und die Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge tritt nur zu einem Teil ein. Hat der Unfallgegner selbst eine Lkw-Kasko, kann ein Teil der Kosten von dieser Fahrzeugversicherung übernommen werden.

Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen nach §  4 PflVG betragen:

  • Personenschäden 7,5 Mio. Euro
  • Sachschäden 1,12 Mio. Euro
  • Vermögensschäden 50.000 Euro

Das sollten Sie beachten:

Wenn die Schadenhöhe die Deckungssumme überschreitet, haftet der Schadensverursacher selbst in der Höhe der Differenz! Wählen Sie daher eine etwas höhere Deckungssumme als vorgeschrieben, denn die Höhe der Prämie steigt im Verhältnis nur sehr gering an.

Eine Obergrenze gibt es bei Lkw-Versicherungen im Grunde nicht.

Wie hoch der Schaden ist, wird von einem Sachverständigen festgestellt, den die Versicherungsgesellschaft beauftragt. Bei einem verursachten Schaden hat ausschließlich der Unfallgegner das Recht, einen Gutachter zu beauftragen.

Die Höhe der Leistungen richten sich bei vielen Lkw-Versicherungen nach dem ausgewählten Versicherungstarif. Der Versicherte jedoch, bezahlt je nach der Anzahl der unfallfreien Jahre, der Typenklasseneinstufung und anderen Merkmalen. Gerade bei der Lkw-Haftpflichtversicherung, aber auch bei der Kfz-Vollkaskoversicherung bezahlt der Versicherte einen relativ niedrigen Versicherungstarif. Dennoch muss er im Fall eines Schadens keinerlei Begrenzungen in der Höhe der Leistungen befürchten.


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