Lieferwagen-Versicherung



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Lieferwagen-Versicherung

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LieferwagenversicherungHier können Sie Ihre Lieferwagen-Versicherung angenehm von zu Hause aus und absolut anonym mit anderen Angeboten vergleichen. Darüber hinaus müssen Sie weder vielerlei Kenntnisse zur Tarifgestaltung haben, noch über Gebühr viele Informationen zu dem Fahrzeug kennen – eine Zulassungsbescheinigung reicht.

Geben Sie beispielsweise in ein paar Augenblicken die Fakten zu Ihrem Fahrzeug ein. Und beziehen Sie schnell eine überblickbare Tabelle der besten Versicherungsangebote im Sektor der Lieferwagen Versicherung. Wenn Sie die angebrachte Lieferwagen-Versicherung gefunden haben, können Sie über unserem Lieferwagen-Versicherung Tarifrechner auch die Versicherung in trockene Tücher bringen!

Die Versicherung unterscheidet außerdem zwischen:

  • Lieferwagen im Werkverkehr
  • Lieferwagen im Güterverkehr

Fahrzeugversicherung
Eine Fahrzeugversicherung in der Lieferwagen-Versicherung deckt dementsprechend die Schadensfälle am Fahrzeug des Versicherungsnehmers ab. Dabei bietet die Kasko einen zusätzlichen Schutz zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Kaskoversicherung ist eine nicht unbedingt erforderliche Versicherung und haftet im Zusammenhang mit:

  • Zerstörung
  • Beschädigung
  • Verlust des Lieferwagens

Bei der Kasko differenziert man des Weiteren in der Lieferwagen-Versicherung zwischen der Vollkaskoversicherung und die Teilkaskoversicherung.

Vollkaskoversicherung

Meistens ist in der Vollkaskoversicherung die Kfz-Teilkaskoversicherung enthalten. Somit erweitert sich durch eine Vollkaskoversicherung der durch die Teilkaskoversicherung abgedeckte Schaden um die nachfolgenden Fälle:

  • eigene Kraftfahrzeugschäden bei selbst verschuldeten Unfällen
  • Vandalismus

Zusätzlich kann sich dieser Schadenfreiheitsrabatt gleichermaßen auf die enthaltene Teilkasko auswirken. Schäden beispielsweise aus dem Teilbereich der Teilkasko führen dann gleichermaßen nicht zur Rückstufung des SF-Rabattes. Zur Kalkulation einer Versicherungsprämie werden dementsprechend der Schadenfreiheitsrabatt, die Höhe der Eigenbeteiligung, die Typen- und die Regionalklasse des Autos herangezogen. Keineswegs mit inbegriffen in der Vollkaskoversicherung sind nachfolgende Schäden am Auto:

  • Kernenergie
  • Erdbeben, Krieg, Eingriff der Staatsgewalt oder Menschenmassen
  • Reifenschäden
  • dazu auch vorsätzliche Beschädigung

Teilkaskoversicherung

Die Teilkasko sichert des Weiteren folgende Schäden am eigenen Automobil ab:

  • Wildschaden durch Haarwild nach dem BJagdG
  • verschmorte Kabel
  • Hagel, Blitzschlag, Sturm, Überschwemmung und andere Naturgewalten

Hierbei gibt es verschiedene beispielsweise Versicherungsmodifizierungen bei Versichernden Gesellschaften. Hier richtet sich eine Beitragshöhe unter anderem nach dem Einsatzgebiet und der Leistung des Lieferwagens. Außerdem können dementsprechend folgende Faktoren eine Rolle spielen:

  • die durchschnittliche jährliche Kilometerleistung
  • das Alter des Eigentümers
  • eine Selbstbeteiligung

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